Das Urteil beendet einen nahezu zweijährigen Rechtsstreit und verpflichtet die deutsche Regierung zum Handeln.
Klimagruppe in Deutschland feiern einen großen juristischen Sieg, nachdem das höchste Gericht des Landes entschieden hat, dass die Bundesregierung die Klimaschutzpläne stärken muss.
Am Donnerstag, dem 29. Januar, wies das Verwaltungsgericht Leipzig die Regierung gegen ein Urteil von 2024 zurück, das feststellte, dass das Klimaprogramm 2023 die Anforderungen des Klimaschutzgesetzes nicht erfüllt hatte. Der ursprüngliche Fall wurde von der Umweltorganisation Deutsche Umwelthilfe (DUH) eingereicht.
Die Entscheidung ist endgültig und vollstreckbar, wodurch die Regierung gesetzlich verpflichtet ist, ihre Klimapläne zu überarbeiten.
Ein Urteil, das zu strengeren Klimaschutzmaßnahmen zwingt
Das Gericht befand, dass die bestehenden Maßnahmen nicht ausreichen, um eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um mindestens 65 Prozent bis 2030 gegenüber dem Niveau von 1990 sicherzustellen.
Die Richter wiesen auf eine Lücke von mindestens 200 Millionen Tonnen Kohlendioxid hin und sagten, dass das Programm nicht gezeigt habe, wie jährliche Emissionsgrenzwerte in den einzelnen Sektoren eingehalten würden.
DUH hingegen begrüßte die Entscheidung. Ihr Geschäftsführer Jürgen Resch erklärte der deutschen Presse, dass das Gericht der Bundesregierung eine „deutliche Ohrfeige“ erteilt habe, und ergänzte, dass Schlupflöcher im aktuellen Programm – wie das Weiterführen der Herstellung von Fahrzeugen, die mit E-Fuels betrieben werden – nun geschlossen werden müssten.
Politiker der Grünen-Partei sagten ebenfalls, dass das Urteil Druck auf Minister ausübt, insbesondere in Sektoren, die wiederholt ihre Emissionsziele verfehlt haben.
Lisa Badum, die klimapolitische Sprecherin der Partei, sagte der Deutschen Presse-Agentur (DPA), dass aufeinanderfolgende Verkehrsminister seit Jahrzehnten sinnvolle Emissionskürzungen blockiert hätten. „Das endet jetzt“, sagte sie.
Sie forderte außerdem konkrete Schritte, um Veränderungen voranzutreiben, wie günstigere Tickets im öffentlichen Nahverkehr landesweit, Tempolimits auf Autobahnen, eine Steuer auf Privatjets und die Abschaffung klimaschädlicher Subventionen wie Steuervergünstigungen für Firmenwagen.
Die deutsche Regierung sieht sich nach der Entscheidung einer Frist gegenüber
Nach dem Klimaschutzgesetz legt Deutschland jährliche Emissionsgrenzwerte für Sektoren fest, darunter Energie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Industrie. Verfehlt ein Sektor sein Ziel, ist die Regierung verpflichtet, umgehend Korrekturmaßnahmen einzuleiten.
Die Entscheidung des Gerichts kommt zu einem Zeitpunkt, an dem Anzeichen dafür zutage treten, dass Deutschlands Klimaprogress sich verlangsamt.
Die Treibhausgasemissionen sanken im letzten Jahr, aber nicht so stark wie in früheren Jahren, so Daten des Umweltbundesamtes.
Die Regierung kündigte an, darauf zu reagieren, indem sie über bloße Anpassungen des bestehenden Plans hinausgeht.
Staatssekretär im Umweltministerium Jochen Flasbarth sagte, die Regierung werde den aufgehobenen Plan von 2023 durch einen neuen ersetzen, der bis Ende März vorliegen soll.
„Wir haben noch nicht alle notwendigen Maßnahmen umgesetzt, um die gesetzlichen Ziele zu erreichen“, sagte Flasbarth, fügte aber hinzu, dass er zuversichtlich sei, die März-Frist einzuhalten.
Das Urteil mache deutlich, so sagte er, dass „bei dem Klimaschutz keinerlei Kompromisse gemacht werden dürfen“.