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Exklusiv: EU einigt sich auf Verfahren zur Auswahl des Gastgeberlandes der zukünftigen Europäischen Zollbehörde

19. Februar 2026

Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten haben ein Verfahren zur Auswahl des Gastgeberlandes der zukünftigen europäischen Zollbehörde entworfen, das voraussichtlich in den kommenden Tagen formell genehmigt wird.

EU-Abgeordnete haben ein Verfahren entworfen, um den zukünftigen Gastgeber der Europäischen Zollbehörde zu bestimmen, einer neuen dezentralisierten Behörde, die damit beauftragt ist, die nationalen Zollverwaltungen im gesamten Block zu unterstützen und zu koordinieren.

Die Behörde soll 2026 eingerichtet und 2028 operativ sein. Viele EU-Länder haben sich als potenzielle Gastgeber für die neue Behörde gemeldet, darunter Belgien, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, die Niederlande, Polen, Portugal und Rumänien.

In einer Ausschusssitzung im Januar stellten alle neun Länder ihre Kandidaturen vor, wobei Spanien, Frankreich, Polen und die Niederlande die Mehrheit der Fragen der EU-Abgeordneten erhielten.

Die Notwendigkeit, ein eigenständiges Auswahlverfahren zu schaffen, ergibt sich daraus, dass es keine vordefinierte Methode zur Wahl des Gastgeberlandes gibt. Da der Standort einer EU-Agentur oft zu einem politisch heiklen Wettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten wird, haben die Institutionen versucht, ein detailliertes Verfahren zu entwerfen, das sicherstellt, dass die Entscheidung so unparteiisch und ausgewogen wie möglich getroffen wird.

Und angesichts der wachsenden Bedeutung der Zollverwaltung und des Handels, seit US-Präsident Donald Trump Zölle gegen Länder weltweit erhoben hat, ist die Debatte darüber, welches Land die zukünftige europäische Zollbehörde beherbergen wird, besonders angespannt geworden.

Laut einem Entwurf des Verfahrens, der Euronews vorliegt, wählt das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union jeweils unabhängig zwei bevorzugte Kandidaten aus. Die beiden Institutionen kommen dann in einer gemeinsamen Sitzung zusammen, um ihre Auswahl bekanntzugeben. Wenn mindestens ein Kandidat auf beiden Kurzlisten erscheint, wird dieser überschneidende Kandidat automatisch zum Gewinner erklärt.

Gibt es jedoch keine Überlappung, ziehen zwei oder vier Kandidaten in drei Wahlrunden vor, die alle nach unterschiedlichen Regeln ablaufen.

In der ersten Runde wird ein Kandidat, der in beiden Institutionen eine Mehrheit erhält, sofort gewählt. Falls kein Kandidat in beiden Gremien eine Mehrheit erreicht, kommen zusätzliche Szenarien zur Anwendung, um zu bestimmen, wer in die zweite Runde voranschreitet.

Konkret: Wenn zwei Kandidaten gleichauf liegen und keiner eine Mehrheit erzielt, rücken beide in die zweite Runde vor. Bei vier Kandidaten rücken die beiden mit den wenigsten Stimmen weiter. Falls es zwischen dem Zweit- und Drittplatzierten sehr knapp ist, können stattdessen drei Kandidaten in die zweite Runde vorrücken.

In der zweiten Runde findet eine gemeinsame Abstimmung der beiden Institutionen statt. Eine Kandidat muss eine Dreiviertelmehrheit erreichen, um gewählt zu werden; erreicht kein Kandidat diese Schwelle, geht der Prozess in die dritte Runde.

Wenn drei Kandidaten verbleiben, wird der Kandidat mit den wenigsten Stimmen eliminiert. Falls es jedoch zu einem sehr knappen Ergebnis zwischen dem Zweit- und Drittplatzierten kommt, können alle drei in die dritte Runde gehen.

In der dritten und letzten Runde gilt dasselbe gemeinsame Abstimmungsverfahren, aber die erforderliche Schwelle wird auf eine Zweidrittelmehrheit herabgesetzt. Diese Abstimmung kann bis zu drei Mal wiederholt werden. Und wenn kein Kandidat nach diesen Versuchen die erforderliche Mehrheit erreicht, wird die Schwelle auf eine einfache Mehrheit reduziert.

Lennart Krüger

Lennart Krüger

Ich bin Lennart Krüger, Redakteur bei S-Bahn Hamburg. Ich schreibe über Stadtleben, Kultur und alles, was Hamburg bewegt – von neuen Projekten bis zu verborgenen Geschichten. Meine Leidenschaft: die Vielfalt dieser Stadt in Worte zu fassen.