Weit bekannt in Deutschland als die ‚Beine der Nation‘ wurden die Zwillinge Alice und Ellen Kessler am Montag in ihrer Wohnung in der Nähe von München tot aufgefunden. Die Polizei hat nun bekanntgegeben, dass die 89-jährigen Schwestern durch einen gemeinschaftlichen assistierten Suizid gestorben sind.
Die deutsche Polizei hat Ermittlungen zum Tod der Varieté-Showstars und Zwillingsschwestern Alice und Ellen Kessler eingeleitet, die in den 1950er Jahren berühmt wurden.
Laut der deutschen Nachrichtenagentur dpa wurden die beiden am Montag in ihrem gemeinsamen Zuhause in Grünwald, einem wohlhabenden Vorort von München, aufgefunden.
Sie waren 89 Jahre alt.
In einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme bestätigte die Münchner Polizei den Tod und nannte es einen „gemeinschaftlichen Suizid“ und sie schlossen eine Einmischung Dritter aus.
Die Zwillinge lernten schon in jungen Jahren das Tanzen und traten dem Kinderballett der Leipziger Oper bei. 1952, als sie 16 Jahre alt waren, floh ihre Familie nach Westdeutschland, wo sie in einem Revuetheater in Düsseldorf tanzten.
1955 wurden die Schwestern vom Direktor des Lido-Kabaretts in Paris entdeckt, von wo aus ihre internationale Karriere Fahrt aufnahm. Sie sangen und traten unter anderem mit Fred Astaire, Frank Sinatra und Harry Belafonte auf.
In den 1960er Jahren tourten die Kessler-Zwillinge, wie sie professionell bekannt waren, weltweit, zogen nach Rom und lehnten laut dpa ein Angebot ab, 1964 mit Elvis Presley in ‚Viva Las Vegas‘ aufzutreten, aus Angst, in Amerika durch Musicalfilme definiert zu werden.
Sogar im Alter von 80 Jahren traten die Schwestern noch auf einer Bühne in einem Musical auf. Kurz vor ihrem 80. Geburtstag sagte Alice, dass sie wahrscheinlich nicht mehr so lange allein habe auftreten können.
Eine Zweisamkeit „hat nur Vorteile“, sagte sie. „Gemeinsam bist du stärker.“
Auf die Frage nach dem Geheimnis ihres Erfolgs bemerkte sie: „Disziplin, jeden Tag. Dankbarkeit, immer wieder. Demut, kein Angeberei. Und Zusammenhalt. Bis zum Tod.“
Letzter Wille und Testament
In Deutschland ist assistiertes Sterben in bestimmten Fällen und unter festgelegten Bedingungen erlaubt. Die Person muss „verantwortungsvoll und aus freiem Willen handeln“ sowie volljährig und geschäftsfähig sein.
In ihrem Testament hatten die Zwillinge darum gebeten, ihre Asche in derselben Urne aufzubewahren. Ihre Bitte wird voraussichtlich nicht respektiert, denn gemäß deutschem Bestattungsrecht ist die Vermischung oder Zusammenführung der Asche mehrerer Verstorbenen in einer Urne verboten.
Sie wurden für ihre Beiträge zur Unterhaltungsbranche mit Ehrenauszeichnungen der deutschen und italienischen Regierungen ausgezeichnet, darunter der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1987.
