Flüge wurden erneut am Freitagmorgen am Berliner Flughafen aufgrund von Schwarzeis ausgesetzt.
Der Berliner Flughafen ist der neueste von winterlichem Wetter betroffene Hub, mit Flügen, die am Freitagmorgen (6. Februar) wegen Schwarzeis gestrichen wurden. Es folgt auf gefrierenden Regen, der Abflüge am Donnerstag stoppte und Verzögerungen verursachte.
Passagiere wurden aufgefordert, vor der Reise den Status ihres Fluges zu prüfen.
Im vergangenen Monat wurden am Flughafen Amsterdam Schiphol aufgrund von Schnee und starkem Wind über 700 Flüge gestrichen.
Der europäische Hub warnte, dass weitere Stornierungen, hauptsächlich europäischer Flüge, wahrscheinlich seien, aufgrund von „anhaltendem Winterwetter und starken Winden“.
Winterwetterbedingte Störungen sind belastend, insbesondere weil sie den gesamten Flugverkehr über Tage lahmlegen und Passagiere stranden lassen.
Doch Reisende haben bestimmte Rechte, und Reiseversicherungen können helfen. Hier erfahren Sie, was Sie über Umbuchungen, Erstattungen und Entschädigungen wissen müssen.
Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug aufgrund von schlechtem Wetter storniert oder verspätet wurde?
EU-Rechtsvorschriften schützen Passagiere, deren Flüge sich innerhalb des Vereinigten Königreichs oder der EU befinden und von entweder einer EU- oder einer Nicht-EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden.
Sie gelten auch für Passagiere, deren Flüge aus außerhalb des Vereinigten Königreichs oder der EU in die EU oder das Vereinigte Königreich ankommen und von einer britischen oder EU-Fluggesellschaft betrieben werden, sowie Passagiere, deren Flüge vom Vereinigten Königreich oder der EU in ein Nicht-EU-Land starten und von einer EU- oder einer Nicht-EU-Fluggesellschaft betrieben werden.
In diesen Fällen haben Reisende Anspruch auf Entschädigung als Standard, wenn ihr Flug sein Endziel mit einer Verzögerung von drei Stunden oder mehr erreicht (von 250 € bis 600 €, abhängig von der Entfernung).
Wenn Ihr Flug storniert wird, haben Sie das Recht, zwischen Erstattung, Neuverlegung oder Rückflug zu wählen. Sie haben außerdem Anspruch auf Unterstützung am Flughafen durch Ihre Fluggesellschaft, was Mahlzeiten und Unterbringung einschließt, wenn Sie für den nächsten Tag neu gebucht werden.
Diese Regeln gelten bei schlechtem Wetter, außer wenn die Bedingungen als ‚außergewöhnliche Umstände‘ angesehen werden.
Wird schlechtes Wetter als außergewöhnlicher Umstand betrachtet?
Wenn unvorhersehbare Ereignisse eintreten, sind Fluggesellschaften nicht verpflichtet, Passagieren eine finanzielle Entschädigung zu gewähren, sie haben jedoch weiterhin eine Sorgfaltspflicht, die Unterstützung am Flughafen sowie Umleitung oder Erstattung abdeckt.
„Flugverspätungen oder -annullierungen aufgrund von Schnee können äußerst frustrierend sein, aber Fluggesellschaften haben weiterhin eine Sorgfaltspflicht gegenüber den Passagieren und müssen klare Informationen über ihre Rechte auf Unterstützung oder eine Erstattung bereitstellen“, erklärt Rory Boland, Redakteur von UK-Verbraucheraufsicht Which? Travel.
„Wenn Sie mit einer britischen oder EU-Fluggesellschaft fliegen oder von einem britischen oder EU-Flughafen mit jeder Fluggesellschaft abfliegen, haben Sie Anspruch auf Essen und Getränke bei Verspätungen von über zwei Stunden bei Kurzstrecken, drei Stunden bei Mittelstrecken und vier Stunden bei Langstrecken. Wenn Sie über Nacht feststecken, haben Sie auch Anspruch auf Unterkunft.
„Wenn Ihr Flug storniert wird, haben Sie außerdem die Wahl, erstattet zu werden oder auf den nächsten verfügbaren Flug umgebucht zu werden. Wenn Sie Letzteres wählen, muss Ihre Fluggesellschaft Sie so schnell wie möglich an Ihr Ziel bringen – gegebenenfalls auch mit einer Konkurrenzfluggesellschaft, falls nötig.”
Um als ‚außergewöhnlicher Umstand‘ zu gelten, muss schlechtes Wetter extrem und außergewöhnlich sein. Das könnte schwere Stürme, Vulkanaschewolken oder Hurrikane bedeuten.
Wie Which? erklärt, „Wenn ein Flug aufgrund eines verrückten Schneesturms auf den Kanarischen Inseln gestrandet ist, wäre das außergewöhnlich. Leichter Schnee an einem Flughafen in der Nähe der Alpen mitten im Winter ist es nicht.”
Es ist auch kein außergewöhnlicher Umstand, wenn Ihr Flug verspätet ist, weil ein vorheriger Flug durch schlechtes Wetter gestört wurde. Ihr Flug muss direkt von extremem Wetter betroffen sein, damit er als außergewöhnlicher Umstand gilt.
Kann ich eine Reiseversicherung wegen Störungen durch schlechtes Wetter geltend machen?
Je nach Ihrem Versicherungsschutz können Sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung aus Ihrer Reiseversicherung haben.
„Um unter dem Zusatzleistung Travel Delay abgesichert zu sein, muss Ihre Verspätung in der Regel länger als drei Stunden dauern und durch einen im Vertrag genannten Grund verursacht werden, wie z. B. eine mechanische Panne eines Gemeintransports oder ungünstiges Wetter“, erklärt Lauren McCormick, PR-Managerin der Reiseversicherungsvergleichsseite Squaremouth.
Missed-Connection Deckung könnte auch zusätzliche Kosten abdecken, die entstehen, wenn Sie aufgrund schlechten Wetters einen Anschlussflug verpassen, wie Mahlzeiten oder Unterkunft. Typischerweise gilt dieser Schutz nur, wenn Sie eine Verspätung von drei bis 12 Stunden erleben.
„Wenn Sie verspätet sind, bewahren Sie alle Unterlagen auf, die bei der Einreichung eines Anspruchs helfen können, einschließlich Belegen für Mahlzeiten und Unterkünfte, Nachweisen Ihrer Fluggesellschaft über die Verspätung und den Grund sowie eines aktualisierten Reiseplans, der die Länge der Verspätung zeigt“, sagt McCormick.
Kann ich meine Reise wegen extremer Wetterbedingungen stornieren?
Wenn Ihr Flug eine Verspätung von über 12 Stunden hat, könnten Sie Ihre Reise vollständig stornieren.
Eine Stornierung der Reise kann auch ausgelöst werden, wenn ein Wintersturm Ihr Hotel oder Ihre Unterkunft unbewohnbar macht oder aufgrund des Wintersturms eine verpflichtende Evakuierung angeordnet wird.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Versicherungsschutz nur greift, wenn der Vertrag vor der Benennung des Extremwetters abgeschlossen wird, erklärt McCormick.
Für Hurrikane muss der Vertrag abgeschlossen werden, bevor der Sturm benannt wird. Bei anderen Katastrophen muss das Ereignis unvorhergesehen oder nicht öffentlich bekannt sein, bevor Sie Ihre Versicherung abschließen.