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Genossenschaftsbanken in Deutschland schließen AfD-Konten – Partei reagiert mit Empörung auf einen politischen Schritt

17. November 2025

Zwei Genossenschaftsbanken in der Region Ostwestfalen in Deutschland haben die Konten des örtlichen AfD-Ortsverbands gekündigt, erklärte der AfD-Bezirksverband Minden-Lübbecke in einer Mitteilung und bezeichnete die Entscheidung als „politisch motiviert“.

Die Verbund Volksbank OWL und Volksbank in Ostwestfalen bestätigten die Nachricht gegenüber lokalen deutschen Medien am Dienstag, verweigerten jedoch nähere Hintergrundinformationen unter Berufung auf „Bankgeheimnisgesetze“.

Volksbanken sind Teil des Genossenschaftsbankwesens in Deutschland (Genossenschaftsbanken) und gehören ihren Mitgliedern statt externen Anteilseignern.

Jede Bank agiert regional, und lokale Kunden halten Anteile, wählen einen Aufsichtsrat, und die Gewinne werden reinvestiert, um der Gemeinschaft zu dienen statt Renditen für externe Anteilseigner zu maximieren.

Am Sonntag veröffentlichte die AfD zunächst eine Stellungnahme, in der sie behauptete, ihre Konten seien geschlossen worden.

„Privatpersonen, Unternehmen, politische Parteien oder Fraktionen: Sie alle benötigen ein Bankkonto. Reguläre Zahlungen, wie Gehälter der Mitarbeitenden, würden über dieses Konto abgewickelt“, hieß es in dieser Mitteilung des AfD-Bezirksbüros Minden-Lübbecke.

Der Vorsitzende des AfD-Bezirks Minden-Lübbecke, Sebastian Landwehr, verurteilte die Entscheidung der Volksbank, die sich gegen „Deutschlands größte Oppositionspartei“ richte.

„Da es kein Fehlverhalten des AfD-Bezirksverbands gibt und das Vertrauen in den Bezirksverband sich nicht geändert hat, bleibt nur eine Erklärung: Dies ist die sogenannte ‘Debanking’, d. h. eine politisch motivierte Kontoschließung“, sagte er.

Ein Muster des ‚Debankings‘

Im Januar erklärte ein lokaler AfD-Abschnitt, dass die Volksbank Düsseldorf-Neuss sein Konto gekündigt habe. Die Bank bestätigte dies nur allgemein und verwies erneut auf Kundengeheimnis und ihr Recht, Geschäftsbeziehungen zu beenden.

Im Sommer 2024 beendete die Berliner Volksbank das Spendenkonto der AfD-Bundespartei, nachdem die Gruppe „Großmütter gegen Rechts“ — die Kampagnen gegen den Rechtsextremismus organisiert — dafür eine Petition eingereicht hatte.

Im September 2024 kündigte die Deutsche Kreditbank die Konten und Karten des neu gewählten AfD-Politikers Sascha Schlösser aus Thüringen nur wenige Tage nach seinem Landtagswahlsieg.

AfD forderte alle „demokratisch gesinnten Kunden der Volksbank“ dazu auf, „auf eine andere Bank umzusteigen“.

Am 2. Mai stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als eindeutig rechtsextremistische Organisation ein, basierend auf Informationen, die es von inländischen Nachrichtendiensten erhalten hatte, nachdem es sie zunächst als „verdächtig“ eingestuft hatte.

Diese Einschätzungen tragen erhebliches politisches und rechtliches Gewicht — sobald eine Gruppe als extremistisch eingestuft wird, behandeln Staatseinrichtungen und private Akteure sie oft als potenzielles Sicherheitsrisiko, was alles von Überwachungsbefugnissen bis hin dazu beeinflusst, wie Banken und Unternehmen mit ihr umgehen.

Annäherung an die AfD

Die Deutsche Bahn, Siemens, Miele, Dr. Oetker, Stihl und Vorwerk haben vor den diesjährigen deutschen Bundestagswahlen Kampagnen zugunsten der Demokratie bzw. mit dem Motto „Nein zur AfD“ geführt, etwa mit der Initiative „Wir stehen zu unseren Werten“, in der sie erklärten, dass die Positionen der AfD im Widerspruch zu ihren Werten und ihrem Personalbedarf stehen.

Die Börsenzeitung berichtet, dass die Volksbanken rechtlich dazu berechtigt sind, AfD-Konten zu schließen. Allerdings offenbaren solche Schließungen, wenn sie implizit mit Verweisen auf Werte begründet werden, eine politische Motivation — und das ist problematisch für eine Partei, die weiterhin an allen Wahlen teilnehmen darf.

Was der AfD nach den zahlreichen Kontenschließungen durch die Volksbanken bleibt, sind Konten bei den Sparkassen. Als öffentlich-rechtliche Institutionen sind sie verpflichtet, Konten für politische Parteien zu führen. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2018 machte dies deutlich und verwies auf die in der deutschen Verfassung verankerten Partei-Privilegien.

Lennart Krüger

Lennart Krüger

Ich bin Lennart Krüger, Redakteur bei S-Bahn Hamburg. Ich schreibe über Stadtleben, Kultur und alles, was Hamburg bewegt – von neuen Projekten bis zu verborgenen Geschichten. Meine Leidenschaft: die Vielfalt dieser Stadt in Worte zu fassen.