The German army brigade in Lithuania is not under fire, but it is under hybrid attack. Soldiers report mysterious phone calls, and drones appear to be spying on manoeuvres. How should the Bundeswehr and NATO respond?
Russische Streitkräfte dringen durch hybride Kriegsführung – unter anderem Überwachung, Luftraumverletzungen und psychologische Operationen – in EU- und NATO-Gebiet vor, und das zunehmend auch im digitalen Bereich.
So erlebte ein deutscher Soldat, der in Litauen eingesetzt war, als er abhob und seine eigene Stimme hörte – ein Gespräch, das er nur wenige Stunden zuvor geführt hatte – von einem unbekannten Anrufer.
„Ein Kamerad ruft zuhause an, spricht eine halbe Stunde, und dann kommt ein Anruf von einer unbekannten Nummer. Er beantwortet ihn – und hört sein eigenes Gespräch von früher, aufgezeichnet und wiedergegeben“, beschrieb Joshua Krebs die Erfahrung in seinem Buch Inside Bundeswehr.
Krebs nannte diese Art einschüchternder Überwachung „unheimlich“.
Auch europäische Streitkräfte, einschließlich der Bundeswehr, sehen sich zu Hause mit ähnlicher hybrider Aktivität konfrontiert.
Drohnen sollen angeblich Spionage auf sensible Verteidigungssysteme ermöglichen, etwa auf das Luftverteidigungssystem Arrow-3 sowie auf Übungen der deutschen Battletankbrigade 45 in Litauen.
Letztes Jahr wurde während der Bundeswehr-Übung Iron Wolf in Litauen ein russisches Aufklärungsflugzeug im belarussischen Luftraum gesichtet.
Der Generalinspekteur der Bundeswehr, Carsten Breuer, bezeichnete den Vorfall als „Beweis für die sehr reale Bedrohung Litauens“.
Der Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) betonte ebenfalls, dass hybride Kriegsführung eine besondere Sorge für Litauen darstellt, als er Ende Januar in Berlin seinen litauischen Amtskollegen traf.
Nach Pistorius wird die Bedrohung durch Russland in Litauen und in der gesamten Baltik-Region stärker spürbar als anderswo in Europa, zum Beispiel durch provokante Luftraumverletzungen.
Luftraumverletzungen: Provokation oder Versehen?
Pistorius bezog sich auf einen Vorfall im Oktober 2025, als zwei russische Jagdflugzeuge kurzzeitig litauischen Luftraum betreten hatten.
Nach Angaben der litauischen Streitkräfte blieben sie dort rund 18 Sekunden lang, bevor sie umkehrten und von NATO-Flugzeugen eskortiert wurden. Der deutsche Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) beschrieb den Vorfall als weitere russische Provokation.
Dabei wird angenommen, dass die Jets aus dem russischen Kaliningrader Exklave kamen, der Litauen direkt grenzt.
Angesichts der engen Nähe der baltischen Staaten zum russischen Territorium von mehreren Seiten gilt der Luftraum über der Region als besonders sensibel und steht unter ständiger NATO-Überwachung und -Schutz.
Deutschland, Spanien und das Vereinigte Königreich führen derzeit die Mission zur Überwachung des baltischen Luftraums an, da Estland, Lettland und Litauen selbst keine eigenen Kampfflugzeuge besitzen.
Deutschland spielt zudem auch vor Ort eine direkte Rolle. „Unter anderem unterstützt Deutschland den Schutz des litauischen Luftraums mit einem mobilen Luftwaffen-Kommandoposten zur Luftüberwachung von Januar bis März dieses Jahres“, sagte Pistorius im Januar.
‚Kleine Grüne Männer‘ in den Baltischen Staaten schüren Angst
Nach dem Vorfall gab es keine echten Folgen, nicht zuletzt weil hybride Kriegsführung sich in einem rechtlichen Graubereich bewegt. Es ist oft unklar, ab welchem Punkt eine Handlung als Angriff gilt, wann eine Reaktion gerechtfertigt ist und vor allem, wie diese Reaktion aussehen sollte.
Eine große Schwierigkeit ist der Mangel an eindeutigen Beweisen – sowohl hinsichtlich der tatsächlichen Auswirkungen als auch darüber, wer verantwortlich ist. Im Gegensatz zu dem kurzen Vorstoß russischer Jagdflugzeuge in fremden Luftraum können viele hybride Aktivitäten nicht direkt einer einzelnen Akteurin oder einem einzelnen Akteur zugeordnet werden.
Dennoch wird die Absicht allgemein als dieselbe verstanden: provozieren, verunsichern und Angst säen. Die Reaktion ist in der Regel ebenfalls ähnlich – Besorgnisbekundungen, Verurteilungen und Forderungen, damit aufzuhören.
Als russische Grenzbeamte ohne Genehmigung im Dezember letzten Jahres in Estlands NATO-Gebiet eindrangen, reagierte Tallinn diplomatisch, verlangte lediglich eine Erklärung aus Moskau und ließ ein Treffen zwischen russischen und estnischen Grenzbeamten einberufen.
Es war kein isolierter Vorfall. Einige Monate zuvor wurden in der Nähe der estnischen Grenze bewaffnete Männer in Militäruniformen – jedoch ohne Abzeichen – gesichtet.
Vorfälle dieser Art erinnern an die sogenannten „Kleinen Grünen Männer“, die 2014 auf der Krim in der Ukraine auftauchten. Kurz darauf annektierte Moskau die Krim illegal, die bis heute unter russischer Besatzung steht.
Die unbekannten Soldaten zogen nicht weiter in estnisches Territorium vor. Experten zufolge wurde der Oktober-Vorfall weitgehend als psychologische Taktik gesehen, nicht als glaubwürdige militärische Bedrohung.
Stattdessen schien es eine Machtdemonstration zu sein – ein Signal, dass Russland präsent ist, und die Nerven zu strapazieren.
Wann ist eine Reaktion legitim?
Im Prinzip ist das Völkerrecht in einer zentralen Hinsicht eindeutig. Nach Artikel 2 Absatz 4 der UN-Charta ist es Staaten untersagt, einander zu bedrohen oder Gewalt gegen einander anzuwenden. Konventionelle militärische Angriffe fallen klar in diese Definition.
Hybride Aktivitäten qualifizieren sich jedoch nicht automatisch als „bewaffneter Angriff“ im rechtlichen Sinn – die Schwelle, die das Recht eines Staates auf Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der UN-Charta auslösen würde.
Stattdessen muss jeder Fall einzeln bewertet werden, und je nach Art und Schwere des Vorfalls können unterschiedliche Rechtsgebiete zur Anwendung kommen.
Auch hier greift das Völkerrecht, einschließlich des allgemeinen Grundsatzes, dass Staaten nicht in die inneren Angelegenheiten anderer eingreifen dürfen.

