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Neues deutsches Wehrpflichtgesetz: Wehrpflichtige müssen möglicherweise eine Genehmigung für Auslandsreisen einholen

6. April 2026

Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren benötigen möglicherweise künftig die Zustimmung der Bundeswehr für Auslandsreisen von mehr als drei Monaten. Was steckt hinter dem neuen Wehrdienstgesetz?

Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren benötigen künftig die Zustimmung der Bundeswehr für längere Aufenthalte im Ausland. Nach dem neuen Wehrdienstgesetz gilt dies für Auslandsreisen von mehr als drei Monaten, wie das Verteidigungsministerium mitteilte. Die Frankfurter Rundschau, eine tägliche Zeitung, war als Erste von der Änderung berichtet worden.

Die Regel gehört zu dem, was allgemein als Modernisierung des Wehrpflichtrechts bezeichnet wird, und trat am 1. Januar 2026 in Kraft. Das Gesetz soll sicherstellen, dass die Bundeswehr personell und organisatorisch zukunftsfähig ist. Zu den Planungen gehört unter anderem eine attraktivere Form des freiwilligen Wehrdienstes, eine breitere Registrierung junger Männer sowie neue gesetzliche Instrumente, um bei Bedarf schneller handeln zu können.

Was das neue Gesetz vorschreibt

Konkret geht es um Absatz 3 des Wehrpflichtgesetzes, der den Umfang und die Dauer des Zwangsdienstes in Deutschland regelt. Absatz 1 lautet: „Der Wehrdienst wird durch Wehrdienst oder […] durch Zivildienst erfüllt.“ Die Vorschrift gilt für alle Männer im Wehrpflichtalter zwischen 18 und 45 Jahren.

Der neu formulierte Absatz 2 lautet nun: „Männliche Personen, die das Alter von 17 Jahren erreicht haben, müssen die Zustimmung des zuständigen Karrierezentrums der Bundeswehr einholen, wenn sie beabsichtigen, länger als drei Monate die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen […].“

Sobald der Wehrdienst freiwillig bleibt, gilt diese Zustimmung gemäß einem Sprecher des Ministeriums als erteilt. Sein Ziel sei es gewesen, eine unkomplizierte Regelung für Personen zu finden, die ins Ausland reisen. Solange der Wehrdienst freiwillig ist, gilt die Zustimmung grundsätzlich als erteilt.

Die notwendigen Verwaltungsvorschriften sind jedoch noch nicht in Kraft getreten. Theoretisch gilt daher weiterhin formal, dass „die Zustimmung des zuständigen Bundeswehr-Karrierezentrums eingeholt werden muss“, bevor man für länger als drei Monate ins Ausland reist. Der Sprecher betonte jedoch: „Da der Wehrdienst nach dem geltenden Recht ausschließlich auf Freiwilligendienst basiert, sind solche Genehmigungen grundsätzlich zu erteilen.“

Begründung und Hintergründe

Seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine vor rund vier Jahren rückt die Verteidigung Europas erneut stärker in den Fokus. Vor diesem Hintergrund wird das zuvor ausgesetzte System der Wehrpflicht auch wieder heftig diskutiert.

Zu Beginn dieses Jahres trat das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstrechts in Kraft. Zukünftig sollen junge Männer wieder systematisch registriert und zu einer Bewertung herangezogen werden. Die Bundesregierung zielt damit darauf ab, die Stärke der Bundeswehr von derzeit etwa 184.000 auf zwischen 255.000 und 270.000 Soldatinnen und Soldaten bis 2035 zu erhöhen.

Eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums sagte gegenüber IPPEN.MEDIA: „In einem Notfall müssen wir wissen, wer potenziell länger im Ausland bleibt.“

Die Auswirkungen sind ‚tiefgreifend‘, räumt das Ministerium ein

Dieser weitreichende Eingriff in die persönliche Autonomie galt bisher nur in Ausnahmefällen – nämlich in einem Spannungs- oder Verteidigungsfall – das heißt, wenn ein Angriff eines anderen Landes äußerst wahrscheinlich ist.

Nun jedoch wurde Absatz 2 überarbeitet. Er besagt nun zusätzlich: „Außerhalb eines Spannungs- oder Verteidigungsfalls finden die Abschnitte 3 […] Anwendung.“ Das bedeutet, dass die in Absatz 3 festgelegte Regel nun grundsätzlich gilt.

Das Verteidigungsministerium räumt ein, dass die Auswirkungen „tiefgreifend“ seien. Junge Männer, die zum Beispiel ein Auslandssemester absolvieren oder ein Gap Year planen, müssen zunächst die Zustimmung eines Karrierezentrums der Bundeswehr einholen. Aus diesem Grund werden derzeit beim Bundesministerium der Verteidigung detailliertere Regelungen geschaffen, die Ausnahmen von der Zustimmungspflicht regeln.

Es ist noch unklar, welche Konsequenzen Personen drohen, wenn sie keine Zustimmung vor einem längeren Aufenthalt im Ausland einholen.

Laut der RND, einer großen Zeitungskette, weigerte sich das Verteidigungsministerium zunächst, zu erklären, warum die Öffentlichkeit nicht eindeutig über die neuen Regeln informiert worden sei.

Lennart Krüger

Lennart Krüger

Ich bin Lennart Krüger, Redakteur bei S-Bahn Hamburg. Ich schreibe über Stadtleben, Kultur und alles, was Hamburg bewegt – von neuen Projekten bis zu verborgenen Geschichten. Meine Leidenschaft: die Vielfalt dieser Stadt in Worte zu fassen.