Das Magazin der S-Bahn Hamburg

Der neue Verkehrsvertrag – das steckt dahinter!

Im Dezember 2018 trat zum Fahrplanwechsel am 9.12. der neue Verkehrsvertrag der S-Bahn Hamburg in Kraft. Auf den ersten Blick sieht man dies an unseren neuen Fahrzeugen, wie dem ET 474 Redesign und ET 490. Es gibt aber noch weitere Neuigkeiten, die wir euch gerne in diesem Artikel erklären möchten.

Der Auftraggeber des Nahverkehrs ist in unserer Stadt die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation. Da das Angebot von Niedersachsen bis nach Schleswig-Holstein reicht, gehören auch diese Länder zu den Auftraggebern. Die Stadt Hamburg koordiniert dabei die Vertragsinhalte und den Leistungsumfang mit dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Schleswig-Holstein und der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen.

Diese sogenannten Aufgabenträger bekommen jeweils vom Bund Geld zur Verfügung gestellt, um davon den Nahverkehr für die Region zu bestellen, sogenannte Regionalisierungsmittel. In diesem Fall sind die Länder die Besteller, während die S-Bahn der Ersteller des Nahverkehrs ist. Der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) setzt dabei die Qualitätsstandards und koordiniert die Leistungen für die Auftraggeber. Für die erbrachten Leistungen bekommt die S-Bahn Hamburg ein sogenanntes Bestellerentgelt.

Die Grundlage für die Erstellung eines funktionierenden Nahverkehrs bietet in diesem Fall der sogenannte Verkehrsvertrag. Dieser definiert auch die Beziehung von Be- und Ersteller und beschreibt im Detail, welche Leistungen die S-Bahn Hamburg erbringen muss, wie sich diese gestalten und wie die Strafen aussehen, wenn die S-Bahn Hamburg ihren Verpflichtungen nicht nachkommt. Aber in dem Vertrag gibt es dabei keineswegs nur Pflichten, auch Rechte beider Vertragspartner sind darin verankert.

Der Hauptbestandteil des Vertrags dreht sich natürlich um das Verkehrsangebot. Hier wird klar geregelt, welche Linien in welcher Taktung und in welcher Zugstärke fahren. Zudem geht es um Vertriebsleistungen. Im Verkehrsvertrag ist daher beschrieben, in welchem Umfang die Verkaufsstellen und Ticket-Automaten im Streckennetz präsent sind. Aber nicht nur in diesem Bereich müssen wir als Verkehrsunternehmen unsere Leistungen bringen, sondern auch im Bereich des Prüfdienstes.

Im Detail bedeutet dies ebenfalls, dass wir für eine entsprechende Sicherheit an unseren Bahnhöfen und in unseren Bahnen sorgen müssen – auch dies ist vertraglich geregelt.

Die Aufgabenträger suchen die Vertragspartner, also die Ersteller der Leistungen in europaweiten Ausschreibungen aus. Die S-Bahn Hamburg hat sich bereits in einem 2011 gestarteten internationalen Wettbewerb durchgesetzt – und überzeugte mit einem Angebot, das für die nächsten 15 Jahre einen zuverlässigen S-Bahn-Betrieb und dessen Ausbau garantiert. Übrigens: Das Volumen des Verkehrsvertrags beinhaltet im ersten Fahrplanjahr 2018/19 rund 13 Millionen Zugkilometer.

In dem Vertrag sind auch Verpflichtungen verankert. So kann es auch zu einem Abzug des Bestellerentgelts kommen, wenn die S-Bahn Hamburg nicht alle vereinbarten Leistungen im vollen Maß erfüllt. Um zu überprüfen, ob das alles korrekt verläuft, gibt es regelmäßig erstellte Berichte, die allen Beteiligten einen Überblick der Leistungen eröffnen.

Darüber hinaus ermöglicht der Verkehrsvertrag Investitionen an zwei wesentlichen Punkten, die uns im Betrieb deutlich voranbringen. Zum einen sind es die neuen Fahrzeuge, der ET 490, die Modernisierung der bestehenden ET 474-Flotte und die Erneuerung unserer Werkelandschaft. Um die neuen Züge instand halten zu können, ist ein neues Werk in Stellingen entstanden, welches Anfang 2019 in Betrieb genommen wird.

Ursprünglich wurden rund 60 Neufahrzeuge bestellt. Jedoch wurde die Bestellung bald um 12 weitere aufgestockt, damit auf der S3 vor allem Langzüge und S2/S11 ausschließlich Vollzüge gefahren werden können. Heute verkündete der Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher, dass sogar noch 10 weitere Fahrzeuge bestellt wurden. Die S-Bahn Hamburg hat zudem noch eine Option auf die Bestellung weiterer Neu-Fahrzeuge. Diese kann bei Bedarf durch die Stadt Hamburg und insbesondere bei der Einführung neuer Linien ausgelöst werden.

So können wir mit diesen zusätzlichen Zügen die Kapazitäten für einen S-Bahn Betrieb der S21 nach Kaltenkirchen bereitstellen, denn die Verlängerung der S21 ist bereits fester Bestandteil des Vertrags. Sobald hier alle Umbaumaßnahmen durch die AKN erfolgt sind, wird die Strecke bis Kaltenkirchen Teil unseres S-Bahn-Netzes. Darüber hinaus existieren weitere Möglichkeiten zur Ausweitung unserer Verkehre, um dem Kunden ein noch attraktiveres Angebot der S-Bahn zu bieten – beispielsweise bei den geplanten Linien S4 und S32.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Der neue Vertrag bringt Chancen und Verpflichtungen gleichermaßen. Auch für die kommenden 15 Jahre genießen wir das Vertrauen der Stadt Hamburg und unserer Kunden. Zudem sind wir die Verpflichtung eingegangen, nicht nur in unsere Züge und in die Ausstattung zu investieren, sondern darüber hinaus mit hoher Qualität zu überzeugen.