Das Magazin der S-Bahn Hamburg

Was darf mit und was nicht? – die Beförderungsmaßnahmen in unseren Bahnen

Wir wollen euch sicher und komfortabel von A nach B bringen. Manchmal habt ihr aber neben eurem Rucksack auch Koffer, Rad oder ein Tier dabei. Was es hierbei zu beachten gibt, erklären wir euch in diesem Artikel.

Für viele von uns gehört die tägliche Fahrt mit der S-Bahn zum Alltag. Und manchmal haben wir mehr als den wöchentlichen Einkauf oder eine Handtasche mit unseren Habseligkeiten dabei. Auch, wenn wir euch so komfortabel wie möglich an euren Zielort bringen möchten, gibt es in unseren Bahnen keinen Anspruch auf eine Beförderung von Sachen.

Handgepäck oder ähnliches findet nur Platz in unseren Fahrzeugen, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht gefährdet wird und andere Fahrgäste sich nicht gestört oder belästigt fühlen. Wie bei so vielem im Leben, kommt es hier auf eine gewisse Rücksicht aufeinander und auf eine entsprechende Kommunikation an. Da diese aber manchmal nicht wie gewünscht möglich ist, gibt es ein paar Regeln zu beachten.

Klar ist, dass explosionsfähige, übelriechende oder ätzende Stoffe sowie ungeschützte Objekte, die andere Fahrgäste verletzen könnten und Gegenstände, die in ihrer Größe und mit ihrem Gewicht nicht mehr als Handgepäck angesehen werden können, in unseren Zügen verboten sind. Als Handgepäck gelten jedoch eingeklappte Fahrräder. Dahingegen werden Tandems, Dreiräder für Erwachsene, Lastenräder und ähnliches nicht befördert. Wie ihr aber wisst, können einsitzige Fahrräder unter bestimmten Voraussetzungen mitgenommen werden.

Abgesehen von den täglichen Sperrzeiten zwischen 6 und 9 sowie 16 und 18 Uhr sind Fahrräder in unseren Zügen erlaubt.  Genau wie am Wochenende (Samstag und Sonntag), am 24. und 31. Dezember und an gesetzlichen Feiertagen ganztägig. Für die Sperrzeiten gibt es einmal im Jahr eine Ausnahme: In den Hamburger Sommerferien. Dennoch gilt: Es muss stets genug Platz im Zug für andere Fahrgäste vorhanden sein. Wenn ihr mit eurem Rad also vor einer überfüllten Bahn steht, wartet bitte auf den nächsten Zug.

Außerhalb der erlaubten Zeiten dürft ihr eure Räder nicht in die Bahnen mitnehmen. Darüber hinaus dürfen begonnene Fahrten nicht beendet werden, wenn unsere Kollegen sichten, dass ihr euch nicht an die Sperrzeiten richtet.

Wenn ihr euer Rad in den R-Bahnen (RB/RE) nehmen wollt, müsst ihr euch eine HVV-Fahrradkarte ziehen. Diese berechtigt euch zur Mitnahme eines Fahrrads für beliebig viele Fahrten im gesamten HVV-Bereich (ABCDE). Denkt aber daran, dass es sich hierbei nicht um eine garantierte Fahrradmitnahme handelt. Wenn die Züge voll sind, so wie in der Hauptverkehrszeit, kann das Betriebspersonal die Mitnahme untersagen.

Eine praktische Alternative zu eurem eigenen Rad und garantiert nicht so stressig, ist die Nutzung unserer StadtRäder. An vielen Umsteigepunkten im HVV-Netz bueten wir euch diesen Radshare-Service an. Und dieser wird im kommenden Jahr noch einmal deutlich ausgebaut.

Und wie sieht’s mit Haustieren aus?

Hunde sind in unseren Bahnen nur erlaubt, wenn sie unter Aufsicht stehen und an der Leine geführt werden. Die Mitnahme von Hunden, die nach dem Hamburger Hundegesetz als gefährlich gelten (wie Bullterrier, Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie deren Kreuzungen) ist allerdings in unseren Bahnen verboten. Hunde, bei denen nach §2 Absatz (3) des Hundegesetzes eine Gefährlichkeit vermutet wird, müssen einen Maulkorb tragen. Informiert euch bitte im Vorfeld, ob euer Hund zu dieser Gattung gehört.

Bitte achtet dabei darauf, dass andere Fahrgäste sich durch die Anwesenheit eures Hundes nicht belästigt fühlen. Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, sind zur Beförderung stets zugelassen. Sonstige Tiere dürfen hingegen nur in geeigneten Behältern mitgenommen werden. Klar sein sollte zudem, dass eure Tiere bitte keine Sitzplätze blockieren.

Und wenn ihr mal was in den Zug rein-, aber nicht wieder mitgenommen habt, findet ihr sie vielleicht in unserem Fundbüro….