In Niedersachsen und Hamburg gilt eine FFP2-Maskenpflicht. In Schleswig-Holstein wird die dringende Empfehlung ausgesprochen, im öffentlichen Nahverkehr die besonders sicheren FFP2-Masken zu tragen; medizinische (OP-)Masken sind dort jedoch weiterhin zulässig.
Ausgenommen sind Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Schülerinnen und Schüler.
Die Kontrolle der 3G-Pflicht und FFP2-Maskenpflicht wird stichprobenhaft durch die mehr als 750 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Prüf- und Sicherheitsdienste der Verkehrsunternehmen im Rahmen der regelhaften Fahrkarten- und Maskenkontrollen geprüft. Wir hoffen auf ein freundliches Miteinander!