Das Magazin der S-Bahn Hamburg

3G im hvv

Im gesamten hvv gilt die 3G-Regel. Was das genau für euch bedeutet, erklären wir euch jetzt.

Gemäß der Änderung des Infektionsschutzgesetzes am 24.11.2021 gilt die 3G-Regel auch im Hamburger Verkehrsverbund (hvv). Das bedeutet für euch: Um mit den Verkehrsmitteln des hvv fahren zu können, müsst ihr geimpft, genesen oder getestet sein und dies nachweisen können. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises. Ein Schnelltest darf dabei nicht älter als 24 Stunden sein, PCR-Tests dürfen 48 Stunden alt sein. Ein Selbsttest reicht nicht aus.

In Niedersachsen und Hamburg gilt eine FFP2-Maskenpflicht. In Schleswig-Holstein wird die dringende Empfehlung ausgesprochen, im öffentlichen Nahverkehr die besonders sicheren FFP2-Masken zu tragen; medizinische (OP-)Masken sind dort jedoch weiterhin zulässig.

Ausgenommen sind Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Schülerinnen und Schüler.

Die Kontrolle der 3G-Pflicht und FFP2-Maskenpflicht wird stichprobenhaft durch die mehr als 750 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Prüf- und Sicherheitsdienste der Verkehrsunternehmen im Rahmen der regelhaften Fahrkarten- und Maskenkontrollen geprüft.  Wir hoffen auf ein freundliches Miteinander!

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